Berufungen im Asylverfahren Bedeutung

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Berufungen im Asylverfahren

Berufungen im Asylverfahren Logo #42643Das Asylverfahren wird in erster Instanz vom Bundesasylamt (BAA) entschieden. Gegen diesen Bescheid kann in zweiter Instanz eine schriftliche Berufung beim Asylgerichtshof eingebracht werden. Gegen diese Bescheid ist noch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof möglich.
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